Frankfurter Rundschau: Kommentar zum bevorstehenden NSU-Prozess
Frankfurt (ots) - Das Oberlandesgericht hat kein Gespür für die Bedeutung des Verfahrens. Anderenfalls wäre ihm klar, dass 50 Plätze für Journalisten viel zu wenig sind in einem Verfahren, das zu recht weltweit Beachtung findet. Anderenfalls müsste man ihm auch nicht erklären, dass es eine Demütigung für die Angehörigen der Nebenkläger bedeutet, vom Prozess de facto ausgeschlossen zu werden. Anderenfalls wäre ...