Frankfurter Rundschau: Zum Rechtsgutachten über Bluttests zur Gendiagnostik:
Frankfurt (ots) - Das am Donnerstag vorgelegte Gefälligkeitsgutachten von Klaus F. Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, verweist die Diskussion über die Zukunft der vorgeburtlichen Diagnostik ins Absurde. Er liegt mit seinem Gutachten, der neue Bluttest auf Trisomie 21 sei illegal und nach dem Gendiagnostikgesetz nicht zulässig, ...