Haufe aktuell: Erbschaftsteuerreform - Inkrafttreten des neuen Gesetzes als Stichtag für Schenkungen nach altem Recht?
Freiburg (ots) - Derzeit können Steuerpflichtige noch zwischen dem aktuell geltenden und dem geplanten Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wählen. Allerdings darf derjenige, der erwägt, sein Vermögen zu verschenken, nicht "ungebührlich" zögern. Denn nach den Vorschlägen der Koch/Steinbrückschen ...