Schwäbische Zeitung: Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Traurig für die Frauen
Ravensburg (ots) - Es ist ein klares Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den verpflichtenden Sprachtest für zuzugswillige Ehepartner aus Nicht- EU-Staaten für rechtswidrig erklärt. Grund ist ein Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1970, das Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit ausschließt. Praktische Auswirkungen ...